Lärmsanierung Osttangente:
  • Plangenehmigungsverfügung UVEK GS
  • Zwei Beschwerden dagegen von unserer Seite

Am 6. September 2022 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK GS z.H. des Bundesamtes für Strassen ASTRA die Plangenehmigung für das Vorhaben "N02 Lärmsanierung Osttangente Basel" verfügt (LINK 1).

Bis auf einige wenige Zugest/auml;ndnisse sind die Einsprachen alle abgewiesen worden. Insbesondere wurde nicht auf unsere Einsprache (LINK 2) betreffend Temporeduktion nachts von 80km/h auf 60km/h und Ausgestaltung unterwasserseitige Lärmschutzwand Schwarzwaldbrücke eingegangen.

Zusammen mit der IG Osttangente hat unser Verein am 10. Oktober 2022 Beschwerde zu diesen beiden Anliegen beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen eingereicht. Der VCS beider Basel, der Verein Fussverkehr Schweiz, Region Basel, der NQV Hirzbrunnen und der NQV St.Alban Gellert unterstützen uns dabei und beteiligen sich an der Finanzierung. Mit der Formulierung der Beschwerde ist von uns die Rechtsanwältin Meret Rehman von den basleradvokaten beauftragt worden. Auf Empfehlung der Rechtsanwältin wurden zwei Beschwerden eingereicht:
  • Verein Ausbau Osttangente-so nicht: Beschwerde betreffend Temporeduktion (LINK 3)
  • Verein Fussverkehr: Beschwerde betreffend Lärmschutzwand Schwarzwaldbrücke und unterwasserseitige Fusswegverbindung (LINK 4)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden entgegengenommen und das ASTRA und das UVEK GS aufgefordert, eine Vernehmlassung in der Sache einzureichen. Diese Vernehmlassung steht aktuell noch aus.

Der Grosse Rat nimmt die Beschwerde auf

Am 16.11.2022 kündigt die Regierung in ihrer Antwort auf einen Anzug von Lisa Mathys an, dass man die Bewerbung beim ASTRA für einen Pilotversuch Tempo 60 km/h auf der Osttangente prüfen werde, falls die Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen werden sollte. (LINK 5)

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