Am 6. September 2022 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK GS
z.H. des Bundesamtes für Strassen ASTRA die Plangenehmigung für das Vorhaben "N02 Lärmsanierung
Osttangente Basel" verfügt (LINK 1).
Bis auf einige wenige Zugest/auml;ndnisse sind die Einsprachen alle abgewiesen worden. Insbesondere wurde nicht auf
unsere Einsprache (LINK 2) betreffend Temporeduktion nachts von 80km/h auf 60km/h und Ausgestaltung unterwasserseitige
Lärmschutzwand Schwarzwaldbrücke eingegangen.
Zusammen mit der IG Osttangente hat unser Verein am 10. Oktober 2022 Beschwerde zu diesen beiden Anliegen beim
Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen eingereicht. Der VCS beider Basel, der Verein Fussverkehr Schweiz, Region Basel,
der NQV Hirzbrunnen und der NQV St.Alban Gellert unterstützen uns dabei und beteiligen sich an der Finanzierung.
Mit der Formulierung der Beschwerde ist von uns die Rechtsanwältin Meret Rehman von den basleradvokaten beauftragt
worden. Auf Empfehlung der Rechtsanwältin wurden zwei Beschwerden eingereicht:
Verein Ausbau Osttangente-so nicht: Beschwerde betreffend Temporeduktion (LINK 3)
Verein Fussverkehr: Beschwerde betreffend Lärmschutzwand Schwarzwaldbrücke und unterwasserseitige
Fusswegverbindung (LINK 4)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden entgegengenommen und das ASTRA und das UVEK GS aufgefordert, eine
Vernehmlassung in der Sache einzureichen. Diese Vernehmlassung steht aktuell noch aus.
Der Grosse Rat nimmt die Beschwerde auf
Am 16.11.2022 kündigt die Regierung in ihrer Antwort auf einen Anzug von Lisa Mathys an, dass man die Bewerbung
beim ASTRA für einen Pilotversuch Tempo 60 km/h auf der Osttangente prüfen werde, falls die Beschwerde vom
Bundesverwaltungsgericht abgewiesen werden sollte. (LINK 5)